Fachausschuss des VdF & Arbeitskreis der AGBF
Die Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst verantwortlich. Sie hat für eine wirksame Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen. Gefährdungen im Feuerwehrdienst müssen ermittelt und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen gleichwertig umgesetzt werden.
Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem Regelwerk der Unfallkassen und den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften abzuleiten und in der eigenen Gefährdungsbeurteilung für die Feuerwehr zu dokumentieren. Der Fachausschuss Arbeitssicherheit erarbeitet gemeinsam mit dem Arbeitskreis Arbeitssicherheit Fachinformationen und Hilfestellungen zum Aufbau einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation in der örtlichen Feuerwehr.
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Rechtliche Hinweise:
Sämtliche Veröffentlichungen des Fachausschusses und des Arbeitskreises werden den kommunalen und betrieblichen Feuerwehren, sowie den anerkannten Hilfsorganisationen - mit dem Zweck der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie der Erfüllung notwendiger Rechtspflichten - zur Verfügung gestellt. Eine Anpassung auf die örtlichen Verhältnisse ist durch den Arbeitgeber verpflichtend sicherzustellen.
Eine gewerbliche Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig.
Arbeitshilfe 28 Ablauf Erfassung von Expositionen 2020
Arbeitshilfe Atemschutz- und Expositionüberwachung Möglichkeit A
Arbeitshilfe Atemschutz- und Expositionüberwachung Möglichkeit B
Arbeitshilfe Atemschutz- und Expositionüberwachung Möglichkeit C
Arbeitshilfe Atemschutz- und Expositionüberwachung Möglichkeit D
Biomonitoring Positiv und Negativliste Werkfeuerwehr CHEMPARK
Sicherheitsinformation Biomonitoring für Einsatzkräfte (FW_RD_KatS)
Sicherheitsinformation Dokumentationsplicht nach Gefahrstoffverordnung
Florian Hafner (Uni Wuppertal)
Referent für Feuerwehr-Facharbeit
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