Im Arbeitskreis Recht arbeiten ca. 15 feuerwehrangehörige Juristen, Steuerberater bzw. auch ein Kamerad mit langjähriger Erfahrung als Regierungsdirektor in der Finanzverwaltung mit. Darunter sind erfahrene Richter, Rechtsanwälte mit diversen Fachanwalts-Ausbildungen und Verwaltungsjuristen. Damit verfügt der VdF NRW über ein ehrenamtlich tätiges Beratergremium mit besonderen Expertisen zum Beispiel im Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Laufbahnrecht, Steuerrecht, Verfassungsrecht, Versicherungsrecht oder Medizin- und Rettungsdienstrecht. Diese Erfahrungen und Kenntnisse können alle Mitglieder des AK Recht in den Feuerwehrkontext stellen, da sie alle aus eigener ehrenamtlicher Tätigkeit auch Feuerwehr-Zusammenhänge kennen.
Rechtliche Unterstützung für Feuerwehrangehörige
durch den Arbeitskreis Recht des VdF NRW
Angriffe auf Einsatzkräfte nehmen zu – wir lassen Sie nicht allein.
Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein völlig unnötiges Phänomen, aber ein leider wachsendes Problem in Deutschland. In den meisten Städten und Gemeinden handelt es sich um seltene Einzelfälle – aber jeder Einzelfall ist eigentlich ein Fall zu viel. Uns ist es wichtig, den Feuerwehrangehörigen, die Opfer von Gewalt gegen Einsatzkräfte geworden sind, zu helfen und sie entsprechend zu beraten. Die Fälle von Gewalt gegen Einsatzkräfte reichen von verbalen Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zu Sachbeschädigung oder gar körperlicher Gewalt.
Der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW) steht an Ihrer Seite, wenn Sie als Feuerwehrangehörige Opfer von Gewalt, Bedrohung oder Beleidigung im Einsatz wurden. Mit dem Arbeitskreis Recht bieten wir Ihnen kompetente, ehrenamtliche und kostenlose Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
So erhalten Sie Hilfe
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle des VdF NRW.
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir kümmern uns um den Rest.
Die Geschäftsstelle informiert den Arbeitskreis Recht, der dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
📞 Kontakt zur Landesgeschäftsstelle:
0202 317712-0 oder info@vdf.nrw
Strafrechtliche Schritte – Was ist möglich?
Gewalttätige Übergriffe auf Einsatzkräfte werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft verfolgt. In manchen Fällen – vor allem bei Beleidigungen – muss jedoch ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
In schwereren Fällen kann sich die betroffene Einsatzkraft mit einer Nebenklage dem Strafverfahren anschließen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und ggf. auch Rechtsmittel einzulegen.
Wichtig: Auch ohne Nebenklage haben Sie ein Recht auf Informationen über den Stand des Verfahrens und können – bei Bedürftigkeit – Unterstützung durch einen Anwalt auf Basis von Prozesskostenhilfe erhalten.
Zivilrechtliche Ansprüche – Schmerzensgeld & Schadensersatz
Neben dem Strafverfahren haben verletzte Einsatzkräfte auch zivilrechtliche Ansprüche:
Diese Ansprüche müssen Sie selbst geltend machen – entweder direkt im Strafverfahren (sogenanntes Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten Zivilprozess.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche – insbesondere bei:
✅ Dokumentation von Verletzungen (z. B. ärztliches Attest, Fotos)
✅ Feststellung von Zeugen
✅ Einschätzung der Erfolgsaussichten
✅ Beantragung von Prozesskostenhilfe
Unser Versprechen: Ehrenamtlich – Kompetent - Verlässlich
Alle Mitglieder des Arbeitskreises Recht arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Unser Ziel ist es, Feuerwehrangehörigen in belastenden Situationen rechtlich den Rücken zu stärken – schnell, unbürokratisch und solidarisch.
Sie brauchen rechtliche Hilfe nach einem Übergriff im Einsatz?
Zögern Sie nicht – melden Sie sich bei uns. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen Gewalt.
Referent für Mitgliederangelegenheiten & Digitalisierung -Projektkoordinator Netzwerk Vielfalt