In NRW ist die Feuerwehr, ebenso wie auch in allen anderen Bundesländern, seit jeher fest mit der Musik verbunden. Die Alarmierung der Einsatzkräfte und weiterhin dann auch die Anfahrt zur Brandstelle waren seit Bestehen von Feuerwehreinheiten nur über die "Signalmusik" möglich. Signale wurden mit Signalpfeifen, Feuerwehrrufhörnern, Blechblasinstrumenten oder Trommeln gegeben. Hieraus entwickelten sich später geordnete Musikgruppen der Feuerwehren, wie Musik-, Spielmanns- und Fanfarenzüge. Durch diese Konstellation der zwangsläufigen Zusammenarbeit von Einsatzgruppe und Musiker lässt sich auch die sehr frühe Gründung von vielen Feuerwehrkapellen, Spielmanns- und Fanfarenzügen erklären.
Der Programmablauf in der Übersicht
Freitag, 04. April 2025
Das Showorchester "Westfalia Big Band" eröffnet mit einem bunten Liveprogramm
Samstag, 05. April 2025
20. Landeswertungsspielen der Feuerwehrmusik NRW
Konzert- und Bühnenprogramm während des gesamten Tages im Festzelt
Gemeinsames Spiel alle Teilnehmer
Abschlussveranstaltung des Wertungsspielen
Die Band "Undercover" lädt am Abend zu einer großen Party ein
Sonntag, 06. April 2025
Gottesdienst unter Mitwirkung der Feuerwehrmusik
Kneipenquiz mit Frühschoppen im Festzelt
Anmeldung unter: https://www.feuerwehrverband.nrw/feuerwehrmusik-2025
In NRW ist die Feuerwehr, ebenso wie auch in allen anderen Bundesländern, seit jeher fest mit der Musik verbunden. Die Alarmierung der Einsatzkräfte und weiterhin dann auch die Anfahrt zur Brandstelle waren seit Bestehen von Feuerwehreinheiten nur über die „Signalmusik“ möglich. Signale wurden mit Signalpfeifen, Feuerwehrrufhörnern, Blechblasinstrumenten oder Trommeln gegeben. Hieraus entwickelten sich später geordnete Musikgruppen der Feuerwehren, wie Musik-, Spielmanns- und Fanfarenzüge. Durch diese Konstellation der zwangsläufigen Zusammenarbeit von Einsatzgruppe und Musiker lässt sich auch die sehr frühe Gründung von vielen Feuerwehrkapellen, Spielmanns- und Fanfarenzügen erklären. Gleichzeitig wurde Musik auch zur Kameradschaftspflege genutzt. Dies ist der Grund, dass viele Musikzüge zeitgleich mit den Löschzügen der Feuerwehren gegründet wurden. Die erste urkundliche Erwähnung eines Musikzuges der Feuerwehr stammt aus dem Jahr 1808 aus Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Weltkriege wurden viele Feuerwehrmusiker zum Wehrdienst eingezogen, was die Auflösung vieler Einheiten zur Folge hatte. Das besondere Problem für die Feuerwehrmusik bestand nach dem zweiten Weltkrieg daraus, dass Blasmusik als nationalsozialistisch geprägt galt und somit von den Besatzungsmächten vorerst verboten wurde. Dies änderte sich im Jahre 1951, als der Innenminister der „Deutschen Freiwilligen Feuerwehr – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.“ offiziell die Einrichtung von Musikeinheiten genehmigte. Als Folge wurden erstmals „Richtlinien für die Unterhaltung und Aufstellung von Musikeinheiten bei den Freiwilligen Feuerwehren.“ Erlassen. Eine Grundausbildung wurde zur Voraussetzung und dadurch auch der Dienstgrad „Feuerwehrmann“ ermöglicht.
Ein weiterer großer Meilenstein für die Entwicklung der Feuerwehrmusik wurde im Jahr 1968 gelegt: Im Rahmen der Feuerschutzwoche wurde die erste gemeinsame Veranstaltung aller Feuerwehrmusikzüge in Essen durchgeführt und machte diese Abteilung somit populär.
Außerdem gab es viele Veränderungen in den Bereichen Personal (auch Frauen und Mädchen durften mitmachen) und der eingesetzten Instrumente. Auch das Repertoire erweiterte sich und erste Feuerwehr-Big Bands entstanden.
Im Jahr 1978 wurde der Musikausschuss im Landesfeuerwehrverband NRW e.V. gegründet und hier die Funktion des Landesstabführers als Vorsitzender des Musikausschusses eingeführt. Der Musikausschuss nahm die Organisation auf Stadt-, Kreis- und Landesebene in die Hand und beschäftigte sich unter anderem mit den bisher ungeklärten Themen der Uniformordnung, Abzeichen und Versicherungen.
In den Bereichen der Ausbildung feierte der 1980 erstmals durchgeführte Grundlehrgang mit den Elementarthemen für Musikzüge und Spielmannszüge großen Erfolg und auch die seit 1983 in eigener Regie durchgeführten Lehrgänge erfreuen sich bis heute großer Beliebtheit. Großveranstaltungen wurden seit dem Jahre 1982 in unregelmäßigen Abständen als Landeswertungsspielen durchgeführt.
Mit der Aufnahme des Verbandes der Feuerwehren in NRW bzw. seinem Vorgänger in den Landesmusikrat in den Jahren 1996 und 2010 kann die Feuerwehrmusik ihre Interessen nun auch auf Landesebene im Bereich der Laienmusik vertreten.
Werner Ketzer
Aufgrund der Mitgliedschaft des DFV in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) können auch über den Verband der Feuerwehren in NRW entsprechende Ehrungen beantragt werden.
Für den Antrag ist ein besonders für die Feuerwehr gestaltetes Antragsformular zu verwenden. Dieses findest Du rechts im Downloadbereich. Vor Antragstellung ist gewissenhaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die vorgesehenen Ehrungen erfüllt sind. Alle Angaben auf dem Formular müssen genau den Fragestellungen entsprechen. Wichtig ist der Ehrungstermin, die Bankverbindung für die Abbuchung des Rechnungsbetrages und die Anschrift, an die die Ehrungsutensilien verschickt werden sollen.
Die beantragende Stelle muss die Befürwortung des Antrages durch die zuständige Stelle mit entsprechendem Dienststempel einholen (Stadt / Kreis / Verband). Danach erhält der Landesstabführer den Antrag zur Genehmigung und Weiterleitung an die BDMV.
Der Antrag muss 6 Wochen vor dem Ehrungstermin beim Landesstabführer per E-Mail eingereicht sein!
Nach Möglichkeit sollten die Ehrungen durch Führungspersonen der Feuerwehr oder des Verbandes vorgenommen werden. Eine Übersicht der verschiedenen Ehrungsmöglichkeiten findest Du im Downloadbereich.
Die PRO MUSICA - Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift: PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die PRO MUSICA - Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Die Bildungsarbeit der FeuerwehrMusik in NRW können wir durch Mittel des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) finanziell unterstützen.
Für folgende Maßnahmen stehen uns die Landesmittel zur Verfügung:
Diese Maßnahmen müssen immer ein Jahr im Voraus geplant und beantragt werden. Letzter Abgabetermin des Antrags ist immer der 31.12. des Vorjahres.
Bitte nutzt zur Beantragung den untenstehenden Button.
Falls einige Pflichtfelder noch nicht bekannt sind, sind diese Angaben zu schätzen, gerade was das Ausführungsdatum und die Kosten betrifft.
Die Abrechnung der Landesmittel muss immer zwingend bis zum 15. Dezember des Haushaltsjahres erfolgen. Auch für die Abrechnung sollte der unten stehende Button genutzt werden.
Bei der Abrechnung müssen alle Belege über das Formular mit hochgeladen werden. Dazu gehören auf jeden Fall:
Die Originalrechnungen verbleiben im jeweiligen Zug und sind jederzeit bei Prüfungen durch den Landesrechnungshof bereit zu halten und vorzulegen.
Der Förderungsbetrag errechnet sich aus dem Durchschnitt aller Anträge und der Anzahl der Teilnehmer und Unterrichtsstunden.