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In den letzten Jahren hat sich die Arbeit der Feuerwehren stark gewandelt. Die immer komplexer werdenden Einsätze der Feuerwehren in NRW machen eine medizinische Fachberatung der Führungskräfte einer Feuerwehr erforderlich. Neben der Fachberatung sind die Feuerwehrärzte/ärztinnen* für die medizinische Betreuung, Ausbildung und Gesundheitsförderung der Feuerwehrmitglieder zuständig.

Der Feuerwehrarzt ist ein approbierter Arzt/eine appobierte Ärztin und gleichzeitig Teil des ärztlichen Dienstes in der Feuerwehr. Durch seine Tätigkeit in der Feuerwehr hat er in besonderem Maße Kenntnisse von Arbeit, Aufgabenstellung, Anforderungsprofilen, Belastungen, Gefahrenmomenten und Einsatzgeschehen der Feuerwehr. In Verbindung mit seinem medizinischen Fachwissen kann er besonders sachkundig urteilen. 

Feuerwehrärzte führen bei Bedarf – auf besondere Anforderung in Unterstützung der Strukturen des Rettungsdienstes (hier insbesondere zu den ärztlichen Funktionen des Notarztes, Leitenden Notarztes und des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst) – die medizinische Betreuung der Feuerwehrangehörigen durch.

Darüber hinaus kann ein Feuerwehrarzt im Rahmen der Nachbereitung von Einsätzen tätig werden. Während eines Einsatzes (insbesondere bei Großschadenslagen) berät er den Einsatzleiter* und ist für die ärztliche Sicherung der Einsatzkräfte zuständig. Eine wichtige Aufgabe hat der Feuerwehrarzt im Rahmen des Atemschutzes, wo er bei entsprechender Qualifikation auch über die Tauglichkeit der Feuerwehrmitglieder urteilen kann oder muss.

In Nordrhein-Westfalen werden Feuerwehrärzte vom Leiter* der Feuerwehr ernannt, auf Kreisebene vom Kreisbrandmeister. Pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sollte gemäß der Fachempfehlung Ärztlicher Dienst in der Feuerwehr des Deutschen Feuerwehrverbands mindestens ein Feuerwehrarzt vorhanden sein. Daneben gibt es Landes- und Bundesfeuerwehrärzte, die vom jeweiligen Feuerwehrverband bestellt werden.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

© 2024 Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
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