Der Fachausschuss Rettungsdienst hat in Nordrhein-Westfalen eine große Bedeutung für die Arbeit der Feuerwehren, weil in unserem Bundesland mehr als 70 % der Rettungsdienstleistungen durch Feuerwehren geleistet werden. Das ist strukturell in Nordrhein-Westfalen völlig anders als in vielen anderen Bundesländern, wo häufig keine oder nur sehr selten organisatorische Schnittstellen zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst bestehen. Träger des Rettungsdienstes sind gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW die Kreise und kreisfreien Städte. Kreisangehörige Städte können nach § 6 Abs. 2 RettG NRW Träger rettungsdienstlicher Aufgaben sein; Große kreisangehörige Städte sind dazu verpflichtet. Während die Strukturen in den kreisfreien Städten durch die Vertreter der AGBF NRW in der gemeinsamen verbandlichen Facharbeit vertreten werden, bildet die Seite des VdF NRW vor allem die Strukturen in Kreisen und kreisangehörigen Städten ab. Zum Arbeitsbereich des Fachausschusses Rettungsdienst gehört auch die enge Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern im Bereich Rettungsdienst wie den Krankenkassen, den kassenärztlichen Vereinigungen, den anerkannten Hilfsorganisationen, etc. Der VdF NRW arbeitet auch im Landesfachbeirat für den Rettungsdienst mit; dorthin wurde VdF-Justiziar Jörg Müssig entsandt, ein bundesweit anerkannter Experte für rettungsdienstrechtliche Zusammenhänge.
Referent für Feuerwehr-Facharbeit
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