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Das Sachverständigen-Verfahren im Brandschutz (§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 i.V. mit § 16 der SV-VO)

11.11.2026


Im s.g. „Sachverständigen-Verfahren Brandschutz“ prüfen und bescheinigen die „staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes“ (saSV BS) den baulichen Brandschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in NRW. Hierbei übernehmen sie die Prüfaufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde für den Brandschutz im Rahmen der Beauftragung durch die Bauherrenschaft.

Das Seminar behandelt folgende Themenschwerpunkte:
- Entwicklung in den letzten 29 Jahren in NRW
- Einstufung von Objekten
- Unterschied zwischen Erstellung Brandschutzkonzept und Prüfbericht/Bescheinigung
- Beteiligung der Brandschutzdienststelle durch saSV BS gemäß § 16 Abs. 2 SV-VO), hier: Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Herausforderungen und „Fallstricke“
- Umgang/Varianten mit Abweichungen i.S. des § 69 BauO NRW 2018 im Verfahren
- Veränderung durch die fortgeschriebene BauO NRW 2018 gültig seit dem 01.01.2024.


Anmeldung



Anmelder/ Rechnungsempfänger


Informationen

Wann:
11.11.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zielgruppe:
Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz

Kleiderordnung:
Zivil

Kosten:
199,00 € pro Teilnehmer
inkl. Mittagsverpflegung

Anmeldeschluss:
03.11.2026

Ort:
VdF-Geschäftsstelle
Windhukstr. 80
42277 Wuppertal
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Referenten

MR Dr.-Ing. Michael Schleich
Leiter des Referates "Baulicher Brandschutz, Sonderbauten, bauaufsichtliche Regelungen für die technische Gebäudeausrüstung", Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Oberbrandrat a.D. Michael Willenbrinck
© 2026 Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
Verbesserungsvorschlag