Förderhinweise zur Kenntnisnahme
- Die Förderung beträgt maximal 2.800 € netto und umfasst ausschließlich Dozentenkosten.
- Kosten für Räume, Verpflegung und Materialien trägt der Kreis-/Stadtverband.
- Nicht verbrauchte Fördermittel werden unaufgefordert an den VdF NRW zurücküberwiesen.
- Honorarverträge werden durch den Kreis-/Stadtverband geschlossen.
- Als Verwendungsnachweis müssen Honorarverträge bis spätestens 15.12.2026 eingereicht werden.