Sehr geehrte Damen und Herren,
neben dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz im Land Nordrhein-Westfalen (BHKG) soll in einem gestuften Verfahren bis zu einer Verabschiedung, die voraussichtlich für das Jahr 2024 vorgesehen ist, auch das Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) überarbeitet werden. Zu diesen Themen stehen die Feuerwehrverbände in NRW – das sind neben dem VdF NRW als Dachverband auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF NRW), die Arbeitsgemeinschaft der Leiter hauptamtlicher Feuerwachen (AGHF NRW) und der Werkfeuerwehrverband (WFV NRW) – bereits im engen Dialog mit den beteiligten Ministerien, den Landtagsfraktionen und anderen beteiligten Verbänden. Auch in diesem Zusammenhang arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen.
Zur Novellierung des RettG NRW haben die Feuerwehrverbände einen gemeinsamen den untenstehenden Vorschlagskatalog erstellt