Was ist Feuerwehrseelsorge?
Feuerwehrseelsorge ist Begleitung und Unterstützung in Lebenskrisen und Beistand bei und nach schweren Einsätzen. Sie sucht den Kontakt zu den Einsatzkräften in Führung und Mannschaft durch Präsenz bei den Dienstabenden der Freiwilligen Feuerwehren und auf den Wachen der Berufsfeuerwehren und bietet Begleitung bei privaten und dienstlichen Alltagsproblemen an.
In vielen Städten und Gemeinden sind Kirchen und andere religiöse Körperschaften traditionell eng mit der Feuerwehr verbunden, zumal die Grundlage des Handelns der Feuerwehren mit den kirchlichen Handlungsmotiven einhergeht: Beide Seiten wollen Menschen helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Häufig helfen den Feuerwehrangehörigen auch religiöse Bezüge bei der Bewältigung ihrer Arbeit, so dass in einigen Städten und Gemeinden seit Jahrzehnten oder auch seit mehr als 100 Jahren gelebte gemeinsame Traditionen wie Florianstage und Agatha-Feiern bestehen, getreu dem alten Feuerwehr-Leitsatz „Gott zur Ehr´ – dem Nächsten zur Wehr“.
Was macht Feuerwehrseelsorge?
Feuerwehrseelsorge eröffnet Angebote von klärenden, orientierenden oder entlastenden Gesprächen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts.
Darüber hinaus führen Feuerwehrseelsorgerinnen und -seelsorger Informationsveranstaltungen zum Umgang mit Stress und seelischen Belastungen durch. Sie beteiligen sich an der Ausbildung der Einsatzkräfte, z.B. mit den Themen „Psychische Belastungen im Einsatzwesen“, „Sterben, Tod und Trauer“. Ebenso lassen sie sich in die Pflichtfortbildung der Rettungsdienst-Kräfte einbinden.
Feuerwehrseelsorgerinnen und -seelsorger mit entsprechender feuerwehrtechnischer Ausbildung nehmen an Einsätzen teil und achten auf Belastungssymptome der Einsatzkräfte. Feuerwehrseelsorgerinnen und -seelsorger beraten die Führungskräfte im Hinblick auf Entlastungsangebote und -möglichkeiten. Sie organisieren Einsatznachgespräche nach belastenden Einsätzen bzw. führen sie unter Beachtung der eigenen Grenzen fachlich qualifiziert durch.
Außerdem gestalten sie Gedenkveranstaltungen mit und führen Feuerwehrgottesdienste, Einweihungen und Segnungen durch. Ebenso bieten Feuerwehrseelsorgerinnen und -seelsorger den Einsatzkräften und ihren Familien Amtshandlungen und Sakramente an den Schnittstellen des Lebens (Taufe, Trauung, Jubelhochzeiten, Beerdigung) an.
Eine weitere Aufgabe der Feuerwehrseelsorge ist es, für Vernetzung mit den örtlichen Seelsorge- und Beratungsdiensten zu sorgen und sich mit den Anbietern der PSNV zu vernetzen, z.B. durch Teilnahme an den Sitzungen der entsprechenden Organisationen und Arbeitskreise.
Wo ist Feuerwehrseelsorge verortet?
Als Fachberater Seelsorge stehen die Feuerwehrseelsorgerinnen und Feuerwehrseelsorger der Feuerwehrleitung bei den seelisch-psychischen Herausforderungen des beruflichen und freiwilligen Feuerwehrdienstes sowie der Einsatzleitung zur Einschätzung von seelisch-psychischen Gefahren und deren Abwehr und Aufarbeitung beratend und unterstützend zur Seite. Sie kümmern sich darum, dass Entlastungsangebote für Einsatzkräfte gemacht werden.
Darüber hinaus stehen sie als psychosoziale Fachkräfte für alle Fragen von PSU und PSNV zur Verfügung und nehmen gemäß dem Positionspapier des LFV NRW und der AGBF NRW aus dem Jahr 2001 entweder allein oder zusammen mit einer entsprechend ausgebildeten Einsatzkraft die Funktion der Fachlichen Leitung in einem PSU-Team wahr.
Wer macht Feuerwehrseelsorge?
Der/die Feuerwehrseelsorger*in ist Seelsorger*in der Mitarbeitenden der Feuerwehren (BF/FF), des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen sowie der Angehörigen dieses Personenkreises und als solche/r Repräsentant*in der Kirchen in den Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.
Woher kommt Feuerwehrseelsorge in NRW?
Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Notfallseelsorge, die den Einsatzkräften durch Zuwendung zu den Unverletzten und Nicht-Erkrankten an der Einsatzstelle den Rücken frei hält für ihre Aufgaben der technischen und medizinischen Rettung, haben nach verschiedenen Großschadensereignissen Ende der 80er Jahre und in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, bei denen die seelisch-psychischen Belastungen der Einsatzkräfte unübersehbar geworden waren, Feuerwehrangehörige für ihre eigenen Belange den Kontakt zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern gesucht und sie in die Feuerwehren integriert.
Seitdem sind in vielen Feuerwehren in NRW Seelsorgerinnen und Seelsorger fachlich beratend für die Leitung der Feuerwehr bzw. die Einsatzleitung sowie seelsorglich unterstützend für die Feuerwehrleute und ihre Angehörigen tätig.
Sie nehmen diese Aufgabe wahr im Sinne des biblischen Auftrags, dass den Menschen, die unter belastenden Lebenssituationen leiden, Begleitung und Hilfe zuteilwerden soll.
Im Hinblick auf den psychologischen Schutzanspruch der Feuerwehrangehörigen und auf die personelle Fürsorgepflicht der Kommune hat sich der damalige Landesfeuerwehrverband NRW den Aufbau und die Förderung dieses kirchlichen Dienstes in der Feuerwehr zu Eigen gemacht. Anlässlich einer vom LFV NRW einberufenen Tagung wurden im Jahr 1998 die Aufgaben, Voraussetzungen, Kennzeichnung und Ernennung zur Fachberaterin/zum Fachberater Seelsorge (FBS) in der „Information für die Wehrführer. Fachberater Seelsorge in den Feuerwehren NRW" festgelegt. Diese Information wurde 2008 ersetzt durch die Handreichung „FBS in den Feuerwehren NRW“.
Das Verhältnis zu den etwa zeitgleich entstandenen feuerwehrinternen Angeboten der psychosozialen Unterstützung (PSU) wurde im Jahr 2001 in einem „Gemeinsamen Positionspapier des Landesfeuerwehrverbandes NRW (LFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF)" beschrieben.
In der Präambel heißt es: „Ein zunehmendes Problembewusstsein im Bereich der psychischen Belastung von Einsatzkräften während ihrer Einsatztätigkeit sowie mehrjährige Erfahrungen und erfolgreiche Basisarbeit von Fachberatern Seelsorge und verschiedener Teams in vielen Feuerwehren in NRW lassen es im Interesse effektiver und kontinuierlicher Arbeit sinnvoll erscheinen, ein gemeinsames Positionspapier von LFV und AGBF zu erstellen. Als Grundlage dienen die bisherigen Erfahrungen in Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren.“
Als Ziel wird in dem Positionspapier festgestellt:
„In jeder Feuerwehr sollte ein Fachberater Seelsorge und mindestens eine geschulte Einsatzkraft zur Verfügung stehen. Diese bilden dann ein Team und nehmen die Aufgabe der psychosozialen Unterstützung gemeinsam wahr.“
Referent für Feuerwehr-Facharbeit
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