Als eingetragener, gemeinnütziger Verein wird die fachliche Ausrichtung des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V von verschiedenen Gremien, so genannten Organen, gelenkt. Klicke auf eines der Bilder und erfahre mehr über die Arbeit der einzelnen Organe.
Die Mitgliederversammlung des VdF NRW ist die größte, entscheidungstreffende Instanz im Verband. Sie trifft sich mindestens einmal jährlich und setzt sich aus Vertretern (Delegierten) der Mitgliedsverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich nach der Zahl der Feuerwehrangehörigen der Mitgliedsverbände nach dem Gefahrenabwehrbericht der Landesregierung zum Ende des vorletzten Kalenderjahres vor der Versammlung.
Jedes Mitglied entsendet einen Vorsitzenden oder Leiter sowie je vollendete 1000 Feuerwehrangehörige einen Delegierten, mindestens jedoch einen Delegierten. Des weiteren ergänzen der Verbandsausschuss und die Vorsitzenden der VdF-Fachausschüsse die Mitgliederversammlung. Die genauen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung des VdF NRW festgelegt.
Seit Bestand des VdF NRW wurden und werden Mitgliederversammlungen in folgenden Städten und Gemeinden einberufen:
Jahr | Ort |
---|---|
2010 | Bergneustadt (außerordentlich) |
Münster | |
2011 | Aachen |
2012 | Rheine |
2013 | Bonn |
2014 | Wuppertal (außerordentlich) |
Emmerich am Rhein | |
2015 | Hamm (Westf.) |
2016 | Harsewinkel |
2017 | Attendorn |
2018 | Wuppertal |
2019 | Bottrop |
2020 | Hilden |
2021 | Hilden |
Der Verbandsausschuss des VdF NRW wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und erledigt Verbandsangelegenheiten, die nicht anderen Organen (Mitgliederversammlung, Vorstand) vorbehalten sind. Hierzu gehören u.a. die Bestimmung der Fachausschüsse und deren Besetzung, Bestätigung über Dringlichkeitsentscheidungen des Vorstandes oder die Festlegung der Richtlinien zu den Leistungsnachweisen und Musikleistungsabzeichen.
Der Verbandsausschuss besteht, gemäß Satzung, aus:
Zu Ziffer 2 werden je Regierungsbezirk mindestens drei Vertreter, sowie weitere Vertreter gemäß der Zahl der Feuerwehrangehörigen der ordentlichen Mitglieder nach dem Gefahrenabwehrbericht der Landesregierung zum Ende des vorletzten Kalenderjahres vor der Wahl gewählt.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2020 wurden folgende Vertreter in den Verbandsausschuss des VdF NRW gewählt:
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Die laufenden Geschäfte des Verbandes werden durch den Vorstand koordiniert. Er trägt hierbei die Verantwortung für die gesamte Geschäfts- und Kassenführung. In letzter Instanz entscheidet er z.B. über die Aufnahme oder Ausschluss eines Mitglieds oder die Einstellung eines Landesgeschäftsführers.
Näheres zu den Aufgaben des Vorstandes findest du in der Satzung des VdF NRW .
Die Wahl des Vorstands läuft wie folgt ab:
Das sind unsere aktuellen Vorstandsmitglieder, die 2017 auf der ordentlichen Mitgliederversammlung in Attendorn gewählt wurden:
Um die gesellschaftliche Vernetzung der Feuerwehren in NRW zu fördern und den Verband in allen Belangen zu beraten, haben sich seit 2013 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Interessierte und Personen mit besonderer Fachkunde zum Beirat des VdF NRW zusammengeschlossen.
Das 15-köpfige Gremium unter dem Vorsitz von dem einstimmig gewählten, früheren Vorsitzenden der SPD Landtagsfraktion und Landtags-Vizepräsidenten, Edgar Moron „hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Beantwortung von Zukunftsfragen für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen zu helfen. Die Struktur von Haupt- und Ehrenamt in den Feuerwehren des Landes gilt es weiter zu entwickeln und den heutigen Rahmenbedingungen anzupassen".
Der Beirat des VdF NRW setzt sich aus folgenden Personen zusammen: