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Das Land NRW vergibt für zur Würdigung von Verdiensten um das Feuerwehrwesen das "Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen".
Alle Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren sowie Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst können mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in silber ausgezeichnet werden, wenn sie mindestens 25 Jahre lang aktiv im Feuerschutz pflichttreu ihren Dienst getan haben. Angerechnet werden hierzu die Zeiten in der Jugendfeuerwehr und der Laufbahnausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Feuerwehr.
Alle Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren sowie Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst können mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet werden, wenn sie mindestens 35 Jahre lang aktiv im Feuerschutz pflichttreu ihren Dienst getan haben. Angerechnet werden hierzu die Zeiten in der Jugendfeuerwehr und der Laufbahnausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Feuerwehr.
Alle Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren sowie Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst können mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold mit Goldkranz ausgezeichnet werden, wenn sie mindestens 50 Jahre lang aktiv im Feuerschutz pflichttreu ihren Dienst getan haben. Angerechnet werden hierzu die Zeiten in der Jugendfeuerwehr und der Laufbahnausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Feuerwehr.
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes ist ein Brand- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen gestiftet worden.
Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz unter erheblicher Gefahr für das eigene Leben oder die körperliche Unversehrtheit können Feuerwehrangehörige, Feuerwehrbeamte, Katastrophenschutz-Angehörige oder Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgezeichnet werden.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde.
Das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen in Silber kann verliehen werden für herausragende Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde.
Das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen in Gold kann verliehen werden für überragende Verdienste durch Tätigkeiten, die zu einer wesentlichen Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes beigetragen haben.
Antrag: Auf dem Dienstweg durch die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde.
Zur Anerkennung und Würdigung der Teilnahme an einem besonderen Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen ist eine Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille gestiftet worden.
Diese kann an Feuerwehrangehörige und -beamte, Katastrophenschutz-Angehörige und Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verliehen werden.
Die Entscheidung, ob es sich um besondere Einsätze in NRW handelt, obliegt dem für Inneres zuständigen Ministerium.
Verband der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW
Windhukstraße 80
42277 Wuppertal
0202 317712-00
0202 317712-6-00
VdF NRW