Sehr geehrte Herren Minister,
in den Feuerwehren wächst täglich der Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen. Es geht dabei nicht nur um einen angemessenen Schutz für die einzelnen, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder, sondern auch um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt. Allein das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug führt zu einer Kontaktintensität der Mannschaft untereinander, dass man spätestens mit der um sich greifenden, so genannten „britischen Mutante“ ohne Impfschutz die baldige Außerdienstnahme kompletter Einheiten riskiert.
Doch gilt dies nicht nur für Infektionen, sondern auch schon durch immer wieder verhängte Quarantäne-Maßnahmen nach Einsätzen, bei denen Kontakt zu (potentiell) Infizierten bestand. Die Quarantäne ganzer Feuerwehreinheiten kann den Brandschutz und die Hilfeleistung in ganzen Stadtteilen, nach gemeinsamen Einsätzen mehrerer Einheiten auch darüber hinaus gefährden. Zudem belastet diese durch das Feuerwehr-Ehrenamt verursachte Quarantäne zunehmend das Verständnis und Entgegenkommen der privaten Arbeitgeber unserer Feuerwehrangehörigen. Deren Freistellungsbereitschaft für Feuerwehreinsätze hat mancherorts bereits jetzt stark gelitten.
Die ersten Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr sukzessive diverse Berufsgruppen zwischen oder innerhalb der Stufen nach oben geschoben werden, stuft alle Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, immer weiter nach hinten. Hierzu haben wir ebenso wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) schon wiederholt gegenüber Ihnen und Ihren Häusern kritisch Stellung genommen.
Wir erinnern daran, dass auch die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder die immer häufiger vorkommenden Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes, zum Beispiel in Form von Tragehilfe oder Patiententransport mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen unter Quarantäne anwesend sind. Bei all diesen Einsätzen sind die Gefahren, denen die Feuerwehrangehörigen ausgesetzt sind, mit den Gefahren im Rettungsdienst vergleichbar.
Wir erleben daher derzeit, wie unter den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Verständnis zunehmend schwindet, sich weiterhin – und anders als diverse Berufsgruppen – rein freiwillig und ehrenamtlich diesen Gefahren auszusetzen, wenn zugleich die Bereitschaft des Staates, einen der Lage angemessenen Schutz zu bieten, nicht ausreichend erkennbar wird. Auch die Feuerwehrmitglieder haben zuhause Familienangehörige, die sie schützen wollen und die ebenso wenig Verständnis dafür haben, dass ihre in der Feuerwehr engagierten Familienmitglieder für ein Ehrenamt „Corona mit nach Hause bringen“.
Am deutlichsten tritt diese Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst in Erscheinung. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.
Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.
Die Kommunen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob diese Amtshilfeersuchen nicht bis zur Herstellung des Impfschutzes generell abzulehnen und die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren dafür „abzumelden“ sind. Der Rettungsdienst muss sich andere, angemessene Lösungen suchen, z. B. unter Einbindung von Ordnungsbehörden. Weder die einzelnen Feuerwehrangehörigen noch die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt als kritische Infrastruktur zur Gefahrenabwehr dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.
Wir fordern Sie daher auf, die genannten Zusammenhänge zu berücksichtigen und angemessen prioritär ein Impfangebot an alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst zu machen.
Wuppertal, 20. März 2021