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Verbandsnachrichten

Aktuelle Nachrichten vom VdF NRW

Schreiben an Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Corona-Schutz der im Einsatzdienst der Feuerwehr tätigen Menschen

 

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 09.10.2020 hatten wir uns mit unseren Anliegen bereits an Herrn Staatssekretär Dr. Heller gewandt. Dessen Inhalte sind weiterhin aktuell.

Die Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher unsererseits zunächst ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr in zunehmendem Maße diverse Berufsgruppen eine höhere Priorisierung erfahren, stuft bei Gesamtbetrachtung die Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, in der Priorisierung weiter nach hinten. Dies bereitet uns Sorge und wirft die Frage der angemessenen Berücksichtigung der Feuerwehrangehörigen erneut auf.

In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass auch die Angehörigen des Einsatzdienstes der Feuerwehren regelmäßig ungeplanten, aber systembedingt zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind, beispielsweise bei der Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder bei den immer häufiger vorkommenden Einsätzen zur Unterstützung des Rettungsdienstes in Form von Tragehilfe oder Patiententransporten mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Daher fühlen sich viele Feuerwehrangehörige von den Entscheidungsträgern bei der Impfreihenfolge allein gelassen – erst recht, seit in Ihren gestrigen animierten Pressefotos der Priorisierungsgruppen die Feuerwehren gar nicht erst genannt sind, was zu Unsicherheiten und Fragen, ob Feuerwehrangehörige ggf. ganz aus der Priorisierung gestrichen wurden, geführt hat. Bei der Planung der Impfpriorisierungen wird bei der Mehrheit der kreisfreien Städte und Kreise keine Kapazitätsbelegung in Impfzentren durch Feuerwehren erforderlich sein, da entsprechende Impfungen durch Feuerwehrärzte in eigenen Liegenschaften in vielen Fällen möglich sein werden.

Eine ähnliche Frage wird sich stellen bezüglich der Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests. Nachdem vielerorts seit nunmehr ca. einem Jahr der ehrenamtliche Ausbildungsbetrieb ruht und auch Übungen – wenn überhaupt – allenfalls in Kleingruppen stattfinden können, stellt sich zunehmend die Frage, ob der Ausbildungs- und Übungsbetrieb nicht mit Hilfe von Schnelltests zeitnah wieder einen erforderlichen Umfang erreichen kann.

Wir bitten Sie daher, die hier genannten Zusammenhänge bei Ihrem weiteren Vorgehen zu berück-sichtigen und keine weiteren Priorisierungsrückstufungen der Feuerwehrangehörigen – durch Höherstufung anderer Bedarfsgruppen ohne Berücksichtigung der Feuerwehren – vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Bernd SchneiderChristoph Schöneborn
Stellv. VorsitzenderLandesgeschäftsführer
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