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Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung

Nach § 3 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sollen die Städte und Gemeinden Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durchführen (siehe rechtliche Grundlagen).

Warum ist dies so wichtig?

Wir alle kennen den Satz: "Wenn ich groß bin, werde ich Feuerwehrmann/-frau!". Kinder bewundern diejenigen, die offensichtlich das mit Urängsten besetzte Element "Feuer" beherrschen und scheinbar keine Angst davor haben. Feuer fasziniert Kinder und Erwachsene. Jedoch führt der nicht geschulte Umgang mit Feuer jedes Jahr zu vielen Brandopfern und hohen Sachschäden. Viele dieser Brände werden hierbei durch zündelnde Kinder verursacht. Grund genug, bereits frühzeitig mit der Brandschutzerziehung (BE) zu beginnen. Doch auch die Brandschutzaufklärung (BA) für Erwachsene ist ein wichtiger Baustein der Brandverhütung.

Bereits seit vielen Jahren werden die Feuerwehren der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei dieser wichtigen Aufgabe durch die Provinzial Versicherung AG unterstützt. Als Partner der Feuerwehren steht sie so in engem Kontakt mit dem Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW, der nach § 17 Satz 1 BHKG bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitwirkt). Neben zahlreichen Materialien, Konzepten und Medien, die durch diese Kooperation für den Bereich "Brandschutzerziehung und -aufklärung" entstanden sind, finanziert die Provinzial Versicherung AG seit Februar 2013 nun auch die eigens eingerichtete Fachstelle für diesen Bereich.

Strukturen

Strukturiertes Vorgehen in der Brandschutzerziehung und -aufklärung hilft Ziele, Inhalte und Organisationsformen besser verfolgen zu können. Schritt für Schritt sollten folgende Eckpunkte abgeklärt werden:

  • Wie sieht die Struktur bezüglich der BE/BA in der Gemeinde bzw. Feuerwehr aus?
  • Ist der Rückhalt innerhalb der Gemeinde bzw. Feuerwehr für die BE/BA gewährleistet?
  • Woher bekomme ich finanzielle Unterstützung?
  • Gibt es Mitarbeiter, die mich bei der Arbeit in der BE/BA unterstützen?

 

Konzepte

Konzepte sind von besonderer Bedeutung, denn wer ein Konzept hat, hat Ziele und kann diese verfolgen. Um sie zu erreichen, muss man eine inhaltliche Vorstellung vom Weg dorthin entwickeln. Wenn mehrere Menschen zusammenarbeiten, gibt es unterschiedliche Schwerpunkte, folglich auch unterschiedliche Wege.

Es ist von besonderer Wichtigkeit, sich im Team auf die Ziele zu einigen, um ein gemeinsames Landeskonzept zu entwickeln. Hier stellt sich die Frage, ob es unbedingt notwendig ist, ein neues Konzept zu entwickeln, oder ob man nicht auf bewährte Konzepte zurückgreifen sollte. Denn es sollte der Vergangenheit angehören, das Rad immer wieder neu zu erfinden. Es ist sinnvoll, verschiedene vorhandene Konzepte zu prüfen, mit den eigenen Zielen und Möglichkeiten vor Ort abzugleichen und Inhalte zu übernehmen.

Der Verband der Feuerwehren in NRW gibt kein einheitliches Konzept für die Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung vor. Die Voraussetzungen der Städte und Gemeinden sind dafür zu verschieden. Empfohlen wird jedoch ein gemeinsames Konzept auf Ebene der Gemeinde, des Kreises oder einer bestimmten Region. 

Fachstelle

Die Fachstelle Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung (BE/BA) wurde aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Provinzial Versicherungs AG von dieser ins Leben gerufen und wird von ihr mit getragen. Die seit vielen Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Verband sowie den Feuerwehren vor Ort erreicht mit der neu besetzten Fachstelle eine weitere Dimension. Die Provinzial Versicherung AG kann in dieser Konstellation ihr Kommunikations- und Schadenverhütungs-Know-how einbringen. Ein gemeinsames, strategisch abgestimmtes Vorgehen sichert so die bestmögliche Unterstützung für die vielen Brandschutzerzieher/innen vor Ort.

Die Fachstelle ...

... ist Anlaufstelle für jegliche Anfragen rund um das Themengebiet BE/BA
... koordiniert die Aus- und Fortbildung der BE/BA-Multiplikatoren in ganz NRW
... organisiert landesweite Treffen in Form von Fachforen
... erarbeitet Handreichungen, Merkblätter und Hilfestellungen
... wirkt in verschiedenen Gremien mit, u. a. im Gemeinsamen Ausschuss BE/BA auf Bundesebene 

 

Rechtliche Hinweise

In vielen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen finden sich Grundlagen für die Brandschutzerziehung und -aufklärung. 

Gesetzliche Grundlage

Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen:

§ 3 Absatz 5  

Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.

(Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522384)

§ 16 Absatz 6 

Den Werkfeuerwehren obliegen in den Betrieben oder Einrichtungen auch [...] die Brandschutzerziehung sowie die Brandschutzaufklärung und die Selbsthilfe (§ 3 Absatz 5).

(Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522397)

§ 17 Satz 1

Die Verbände der Angehörigen der Feuerwehren (Feuerwehrverbände) [...] wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.

(Quelle:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522398)

Fazit: Träger der BE/BA sind die Gemeinden und sofern vorhanden die Werkfeuerwehren in Betrieben oder Einrichtungen. Die Verbände der Feuerwehren (Stadt-/Gemeinde-, Kreis- und Landesebene) wirken bei der BE/BA mit.

 

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

§ 13 Absatz 1 

Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umgebung auf der Grundlage seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung wirkt darauf hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und den Erwerb seiner sozialen Kompetenz unter Beachtung der in Artikel 6 und 7 der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze zu fördern.

(Quelle:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=10994&anw_nr=2&aufgehoben=J&det_id=460553)

 


Verwaltungsrechtliche Grundlage

Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden

(Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums NRW und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 19.05.2000, in der jeweils geltenden Fassung)

I.1 Alarmierungsanlagen

  • Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben.
  • Alarmsignal muss bekannt sein und sich vom Pausensignal unterscheiden.
  • Alarmierungsstelle muss ständig besetzt oder für jeden zugänglich sein.
  • Anlage zur Sprachalarmierung sollte vorhanden sein.

I.2 Selbsthilfeeinrichtungen

  • Feuerlöscher, Wandhydranten und Löschdecken müssen vorschriftsmäßig und leicht zugänglich angebracht sein.

[...]

I.4 Notrufnummern von Feuerwehr/Rettungsdienst und Polizei

  • Die Notrufnummern von Feuerwehr/Rettungsdienst (112) und Polizei (110) sollen an den Alarmierungsstellen und an weiteren geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht sein.

[...]

II.1 Verhalten bei Bränden, Rettungswege

  • Im Falle eines Schadenfeuers ist - ohne das Ergebnis eigener Löschversuche abzuwarten - unverzüglich Feueralarm auszulösen. Der Feueralarm ist durch die Schulleitung oder durch jede mit dem Ereignis konfrontierte Lehrkraft oder sonstige Dienstkraft auszulösen. Die Feuerwehr ist unverzüglich über die Notrufnummer 112 zu verständigen.Das Alarmsignal soll so lange ertönen, bis alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude verlassen haben.

  • ​​Das Schulgebäude ist unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Auf Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit eine Panik vermieden wird.
  • Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird.
  • Die Lehrkräfte überzeugen sich beim Verlassen des Unterrichtsraumes, dass niemand – auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Fenster und Türen sind zu schließen.
  • An der Sammelstelle stellt jede Lehrkraft fest, ob die Schülerinnen und Schüler vollständig anwesend sind.
  • Ist die Benutzung der Rettungswege nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte in ihren Unterrichtsräumen, machen sich an den Fenstern bemerkbar und warten. Die Schülerinnen und Schüler können auch in Bereiche geführt werden, die von der Gefahr möglichst weit entfernt sind. Türen sind zu schließen, um eine Verrauchung der Räume zu verhindern.
  • Rettungswege sollen vorsorglich festgelegt werden; sie dürfen nicht eingeengt werden.Im Rahmen dieser Festlegung sollten auch Sammelstellen für alle Klassen außerhalb des Schulgebäudes bestimmt werden.
  • Die Schulleitung, die Lehrkräfte und sonstige Bedienstete sollen mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken) vertraut sein.

II.2 Alarmproben

  • Alarmproben sollen zweimal im Jahr abgehalten werden (die erste innerhalb von 8 Wochen nach Schuljahresbeginn und nach einem Unterricht über das Verhalten bei Feueralarm mit vorheriger Ankündigung, die zweite unangekündigt).
  • Die örtliche Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zur Alarmprobe einzuladen.
  • Alarmproben sind mit Angaben über Beginn und Ende der Räumung aktenkundig zu machen.
  • Im Rahmen der Alarmproben sollen mit Schülerinnen und Schülern auch allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Verhaltensweisen bei Ausbruch eines Brandes in der Schule und im privaten Bereich behandelt werden. Hierbei können Vertreter der örtlich zuständigen Feuerwehr beteiligt werden.

(Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2130&bes_id=1440&val=1440&ver=7&sg=2&aufgehoben=N&menu=)

 


Haftungsrecht

Wenn die rechtlichen Grundlagen der Brandschutzerziehung/-aufklärung nicht oder nicht richtig beachtet werden, kann bei dritten Personen ein Schaden entstehen, für den ggf. gehaftet werden kann. Dafür gelten folgende Vorschriften:

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlassig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wiederrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daurausentstehenden Schaden verpflichtet. 

(2) [...]

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),des%20daraus%20entstehenden%20Schadens%20verpflichtet.)

§ 828 BGB Verantwortlichkeit von Minderjährigen

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigefügt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),%C2%A7%20828%20Minderj%C3%A4hrige&text=(2)%20Wer%20das%20siebente%2C,einem%20anderen%20zuf%C3%BCgt%2C%20nicht%20verantwortlich.)

§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html#:~:text=(1)%20Wer%20kraft%20Gesetzes%20zur,Person%20einem%20Dritten%20widerrechtlich%20zuf%C3%BCgt.)

Besteht eine Haftpflichtversicherung, tritt diese nur ein, wenn der Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursacht worden ist. 

§ 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

(Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html)

Verschiedene Urteile zu § 81 Abs. 2 VVG (alt: §61 VVG) und § 832 BGB finden Sie in der Sammlung gerichtlicher Entscheidungen zum Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des VdF NRW. 


Brandschutzerziehung

Brandschutzaufklärung

Best Practice

Angebote und Materialien

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Dein Ansprechpartner:

Maria Koch

Referentin für Brandschutzerziehung & Brandschutzaufklärung

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Brandschutzerziehung

Brandschutzerziehung für Kinder 

Warum sollten Kinder an den Umgang mit Feuer herangeführt werden?

Feuer und Flamme sind eine aufregende Sache – das spüren Kinder, wenn sie Erwachsene im Umgang mit Feuer beobachten. Gerne schauen Kinder den Erwachsenen zu, wenn diese ein Lagerfeuer entfachen oder wenn eine Kerze angezündet wird. Das Kerzenlicht macht es kuschelig gemütlich.

Doch sie selbst dürfen oftmals kein Streichholz oder Feuerzeug in die Hand nehmen, um zum Beispiel eine Kerze anzuzünden. „Mit Feuer spielt man nicht!“ , „Das ist zu gefährlich!“ oder „Messer, Gabel, Schere, Licht – sind für kleine Kinder nicht!“ hält sich hartnäckig in den Köpfen vieler Erwachsener. Kinder haben das natürliche Bedürfnis, sich weiterzuentwickeln und Unabhängigkeit zu erlangen. Sie verfügen über einen größeren Entdeckungsdrang und wollen ihre (Um-)Welt aktiv erleben und erforschen. Diese Neugier ist ständiger Begleiter der Kinder.

Kindergarten

Kinder zündeln heimlich, wenn von Eltern und Erziehern/Erzieherinnen nur Verbote ausgesprochen werden und kein sinnvoller und sicherheitsbewusster Umgang mit Feuer vermittelt wird. Ein Kleinkind warnen die Eltern in der Regel mit den Worten „Vorsicht, du verbrennst dich!“, wenn es zum Beispiel brennenden Adventskerzen zu nahekommt. Wird das Kind älter, weicht die Furcht vor dem Feuer in vielen Fällen der Neugier, sodass Kinder anfangen, heimlich zu kokeln. Daher ist es wichtig, dass Kinder die Gefahren des Feuers richtig einschätzen lernen.

Umgang mit dem Feuer – heute

Denn Feuer wird in seiner Ursprünglichkeit heute kaum noch erlebt. Speisen werden gekocht oder gebraten, das Wasser ist heiß und die Wohnung warm, ohne dass offenes Feuer zu sehen oder zu spüren ist. Das verbotene Spiel in ein unter Aufsicht erlaubtes Spiel zu verwandeln, Gefahren des Feuers näherzubringen und heimliches Zündeln zu verhindern muss daher das Ziel einer frühen Förderung von Feuerkompetenz sein. Dazu gehört auch das eigenverantwortliche Feuermachen in der heutigen elektrifizierten und digitalisierten Gesellschaft.

Der Kontakt mit Feuer ist notwendig, damit Kinder sowohl genügend Sicherheit im als auch angemessenen Respekt vor dem Umgang mit Feuer erlangen. Darüber hinaus ist Feuer mit seinen die Sinne ansprechenden Qualitäten eine besondere Erfahrung wert. Wir sollten daher Kindern Gelegenheit geben, das lodernde, aber auch das gezähmte Feuer kennenzulernen und dabei ihre Wahrnehmungen und Interessen ernst nehmen, stärken, stützen und leiten. Der Weg zu einem verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Feuer ist dann nicht schwer.

Themen

1. Umgang mit Zündmitteln und Feuer
    • Positive und negative Eigenschaften von Feuer
    • Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuer
    • Sicherheitsregeln im Umgang mit Zündmitteln
    • Gefahr von Rauch


2. Notruf
    • Möglichkeiten Hilfe zu holen
    • Nummer 112 (europaweit)
    • Standardisierte Notrufabfrage (Wo ist der Einsatzort? Was ist passiert? Wer ruft an? WARTEN);
    • Scherzanrufe verhindern


3. Verhalten im Brandfall
    • Richtiges Verhalten bei freiem Fluchtweg
    • Richtiges Verhalten bei versperrtem Fluchtweg
    • Richtiges Verhalten bei Brand in der Einrichtung
    (Sammelstelle, Besonderheiten bei der Evakuierung etc.)
    • Wichtigkeit Zimmertür


4. Rauchwarnmelder
    • Warum Rauchwarnmelder
    • Wo Rauchwarnmelder (Rauchwarnmelderpflicht)


5. Ausrüstung eines Feuerwehrmanns/ einer Feuerwehrfrau
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Brandfluchthaube


6. Zusatzthema: Feuerwehr vorstellen
    • Arten von Feuerwehren
    • Geräte der Feuerwehr
    • Fahrzeuge der Feuerwehr


7. Zusatzthema: Aufgaben der Feuerwehr
    • Aufgaben löschen, retten, bergen
    • Werbung JF/KF nach Absprache

(Die Themensammlung kann unter "Material" als PDF runtergeladen werden)


Grundschule

Wie kann den Schulen durch die Feuerwehr bei der Durchführung der Brandschutzerziehung geholfen werden?

Die Gemeinden in NRW sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Brandschutzerziehung mitzuwirken. Sinnvollerweise überträgt die Gemeinde diese Aufgaben ihrer Feuerwehr.

Die Feuerwehren sind gerne bereit, die Pädagogen in den Schulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Fachpersonal zu beraten und zu unterstützen. Ein guter Feuerwehrangehöriger ist nicht zwangsläufig ein guter Pädagoge. Die Umsetzung der Verpflichtungen und Empfehlungen, die sich aus den Lehrplänen ergeben, obliegt in erster Linie den Lehrern, die durch ihre Ausbildung und jahrelange Praxis dafür qualifiziert sind, Kinder und Jugendliche mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auszustatten.

Nur der Lehrer kann in qualifizierter Weise didaktisch und methodisch sinnvoll den Unterricht planen, realistische Zeitraster entwerfen, die Sprachebene der Kinder treffen und den Umfang der Kenntnisvermittlung zielgerichtet beurteilen.

Diese Fähigkeiten hat der Feuerwehrangehörige in aller Regel nicht. Andererseits ist ein Lehrer schwerlich in der Lage, seinen Schülern zum Beispiel die persönliche Schutzausrüstung eines Feuerwehrangehörigen selbst vorzuführen. Er wird auch nicht in die Rolle eines Feuerwehrangehörigen beim Training zum richtigen Absetzen eines Notrufes schlüpfen können. Gleiches gilt auch für die Vorstellung der Funktion von Löschgeräten oder anderer Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr.

Damit die Brandschutzerziehung im Kindergarten oder in der Schule nachhaltig bleibt, sollten zum Beispiel zusammenhängende Projekte geplant werden.

Ziele der Brandschutzerziehung in der Schule

Die Durchführung der Verpflichtungen aus den Lehrplänen erzielt ihren eigentlichen Sinn erst dann, wenn dem Schüler bewusst wird, welchen Wert das in der Schule Gelernte für die Bewältigung seiner Lebenssituation heute und in Zukunft besitzt. Vom pädagogischen Geschick der Lehrperson hängt es ab, die in der unterrichtlichen Situation angestrebt wird, zur Sozialkompetenz des Schülers, die ihn zum Verantwortungsbewusstsein der Gemeinschaft führt. Welche Verhaltensweisen im Umgang mit Feuer hat der Schüler durch den Unterricht gelernt, um Schäden durch Feuer vorzubeugen?

Die Schüler sollen in die Lage versetzt werden, bisherige Verhaltensweisen zu beurteilen und aufgrund von neu gewonnenen Einsichten ihr Verhalten im positiven Sinne zu verändern.

Zusammenarbeit mit der Schule

Um eine effektive Brandschutzerziehung in der Schule durchführen zu können, sind Gespräche zwischen der Feuerwehr und der Schule unerlässlich, in denen die konkreten Ziele und ein mögliches Konzept zur Umsetzung der Brandschutzerziehung einschließlich der Räumungsübungen vorgestellt bzw. gemeinsam erstellt werden.

In allen öffentlichen und privaten Schulen sollten zweimal im Jahr Alarmproben abgehalten werden. Die erste Alarmprobe sollte innerhalb von acht Wochen nach Beginn eines Schuljahres und nach einem Unterricht über das Verhalten bei einem Alarm; spätere Alarmproben sollen ohne vorherige Ansage erfolgen.

Die Vertreter der örtlichen Feuerwehren sind mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen. Im Rahmen der Alarmproben sollen nach Möglichkeit mit den Schülern auch allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Verhaltensweisen bei Ausbruch eines Brandes außerhalb des Schulgebäudes behandelt werden. § 4 der Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Räumungsübungen für Mitarbeiter und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, durchgeführt werden müssen (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__4.html)

Themen

1. Grundlagen Verbrennung (Feuer)
    • Voraussetzungen für Feuer (Verbrennungsdreieck)
    • Positive und negative Eigenschaften von Feuer
    • Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuer


2. Notruf
    • Möglichkeiten, Hilfe zu holen
    • Nummer 112 (europaweit)
    • Auch Rettungsdienst
    • standardisierte Notrufabfrage (Wo ist der Einsatzort? Wer ruft an? Was ist passiert? WARTEN)
    • Scherzanrufe verhindern


3. Verhalten im Brandfall
    • Richtiges Verhalten bei freiem Fluchtweg
    • Richtiges Verhalten bei versperrtem Fluchtweg
    • Richtiges Verhalten bei Brand in der Einrichtung/ öffentlichen Gebäuden
    • Wichtigkeit Zimmertür


4. Rauchwarnmelder
    • Warum Rauchwarnmelder
    • Wo sollten diese hängen (Rauchwarnmelderpflicht)
    • Druckknopfmelder in der Einrichtung


5. Erkennen von Brandgefahren
    • Gefahren im Haushalt
    • Zündeln
    • Waldbrand
    • Elektrogeräte, Mehrfachsteckdosen
    • Feuerwerkskörper


6. Ausrüstung eines Feuerwehrmanns/ einer Feuerwehrfrau
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Brandfluchthaube


7. Feuerwehr vorstellen
    • Arten von Feuerwehren
    • Geräte der Feuerwehr
    • Fahrzeuge der Feuerwehr


8. Aufgaben der Feuerwehr
    • Aufgaben löschen, retten, bergen
    • Werbung JF/KF nach Absprache


9. Zusatzthema: Katastrophenschutz 
    • Unwetter
    • Stromausfall
    • Max und Flocke (BBK)


10. Optional: Erste-Hilfe
    • Evtl. Zusammenarbeit mit Rettungsdienst oder Hilfsorganisationen

(Die Themensammlung kann unter "Material" als PDF runtergeladen werden)



Brandschutzaufklärung

Brandschutzaufklärung für Erwachsene

Nicht nur für Kinder im Vor- oder Grundschulalter besteht Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Brandgefahren im Alltag. Auch an weiterführenden Schulen sollte regelmäßig über den richtigen Umgang mit elektrischen Geräten und anderen potenziellen Brandverursachern informiert werden.

Aber Brandschutzaufklärung endet nicht an den Schulen. Auch Erwachsene, gerade Senioren, vergessen schnell einmal, dass Unachtsamkeit oder die fehlende technische Wartung von Geräten ein nicht zu vernachlässigendes Brandrisiko darstellen.

Ebenfalls wichtig ist die Aufklärung von Menschen in besonderen Lebensverhältnissen. So kann eine effektive Brandschutzaufklärung auch Menschen mit einschränkenden Behinderungen oder Migranten in einer neuen und ungewohnten Umgebung helfen, Brände zu verhindern und Menschenleben zu retten.

Diese Aufgabe unterstützt der Verband der Feuerwehren in NRW zusammen mit der Provinzial Versicherung AG als „Partner in Sachen Sicherheit“. Wir zeigen Möglichkeiten zur Prävention auf und informieren über das richtige Verhalten im Brandfall.

Senioren

Die Zahl der 65-Jährigen und Älteren ist seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Da jüngere Geburtsjahrgänge zugleich sinkende Personenzahlen aufweisen, stellen die über 65-Jährigen im Zeitverlauf auch einen immer größeren Anteil an der Gesamtbevölkerung. Er stieg von 15 % im Jahr 1991 auf 22,1 % im Jahr 2021 (Quelle: Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.html#120334). 

Dieser demografische Wandel macht es nötig, sich neben der Brandschutzerziehung auch vermehrt der Brandschutzaufklärung für Senioren zu widmen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur der Zugang zu Senioren, sondern auch die Heterogenität dieser Zielgruppe die wichtige Arbeit der Brandschutzaufklärung erschwert. So gibt es fitte Senioren, Senioren mit Beeinträchtigungen, Senioren in Einrichtungen, Pflegebedürftige zu Hause oder im betreuten Wohnen. Der Bereich Brandschutzaufklärung wird vom Verband der Feuererwehren NRW laufend weiter aufgearbeitet.

Jüngeren Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern fällt es nicht immer leicht, sich in die Lebenswelt eines teilweise deutlich älteren Menschen zu versetzen. Wer anlässlich einer Veranstaltung einmal einen Alterssimulationsanzug getragen hat, kann vielleicht erahnen, welche Bewegungseinschränkungen im Alter möglich sind. Denn mit körperlichen Einschränkungen und nachlassenden Sinnesorganen hat fast jeder ältere Mensch zu kämpfen. Hinzu kommen Demenzleiden und psychische Erkrankungen. Nicht selten werden mehrere Arzneimittel eingenommen; der Fachmann spricht dann von Polypharmazie. Sie definiert die regelmäßige Einnahme von täglich mindestens fünf Arzneistoffen. Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten sind oft nicht bewusst, werden unterschätzt oder ignoriert. Dies kann zu verminderter Reaktionsfähigkeit oder einem Unwohlsein führen. 

Hinweisen möchten wir auf die Fachemphehlung „Brandschutzprävention für die Personengruppe 60+“ des Gemeinsamen Ausschusses Brandschutzerziehung und -aufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).

Der VdF NRW hat gemeinsam mit der Provinzial Versicherung AG verschiedene Materialien zu dem Thema entwickelt. Desweiteren wurde im Jahr 2023 das Projekt "Rauchhaus für die Brandschutzaufklärung bei Senioren" abgeschlossen. Der entsprechende Projektbericht und die Materialien zum Thema können unter "Angebote und Materialien" runtergeladen werden.  

 

Flüchtlingsunterkünfte

Auch die Feuerwehren müssen sich mit einer ständig wandelnden Gesellschaft beschäftigen. Die Bevölkerung in Deutschland und auch in NRW macht im Moment nicht nur einen demografischen Wandel durch. Die Bevölkerung wird zunehmend bunter, viele Sprachen und Kulturen treffen aufeinander. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich: Die Aufgabe der Feuerwehren ist der Schutz aller Menschen in unserem Land, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder ihrer Religion.

Doch diese Punkte stellen die Feuerwehren vor eine neue Herausforderung: Kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren müssen gemeinsam überwunden werden, um eine wirkungsvolle Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten zu können.

Waschen, Kochen, Heizen – Alltagstätigkeiten können schnell zur Gefahr werden. Erst recht, wenn Menschen mit den kulturellen Gegebenheiten vor Ort noch nicht vertraut sind. So zeigen die Erfahrungen der Betreiber von Unterkünften für geflüchtete Menschen, dass Haushaltsgeräte und sonstige Gebäudeausstattungen oft falsch genutzt werden – mit riskanten Folgen für die Bewohner.

Die Provinzial Versicherung AG und der Verband der Feuerwehren in NRW möchten einen aktiven Beitrag zur Brandschutzaufklärung leisten. Hierzu haben sie verschiedene Filme zur Verfügung gestellt, welche beispielsweise das Verhalten beim Auslösen eines Rauchwarnmelders nonverbal und szenisch darstellen. Mit den Filmen können wertvolle Minuten zur Rettung von Menschenleben gewonnen werden, aber auch ein aktiver Beitrag zur Integrationsarbeit geleistet werden. Das Ziel ist es, ohne Worte Menschen ganz unterschiedlicher Nationalitäten zu erreichen.

Menschen mit Behinderung

Behinderte Menschen reagieren in Stresssituationen anders: Körperliche und geistige Beeinträchtigungen fordern die Einsatzkräfte der Feuerwehr bei einem Notfall heraus. Seit einigen Jahren wird in Fachkreisen verstärkt das wichtige Thema der Brandschutzerziehung und -aufklärung für Menschen mit Behinderungen diskutiert. Fachtagungen und Fortbildungen tun ein Übriges, um das Bewusstsein für die Anforderungen zur Erfüllung der Schutzziele zu entwickeln.

Es ist wichtig Berührungsängste abzubauen, damit im Ernstfall richtig reagiert wird. Die Bewohner sollten vertraut sein mit den Einsatzkräften, die im Ernstfall mit dicker Einsatzkleidung und Atemschutzmaske im Wohnheim auftauchen. Es geht darum das Verhalten im Ernstfall zu proben, damit sich die Betroffenen bestenfalls schon selbst in Sicherheit bringen können. 

Hinweisen möchten wir auf die Fachempfehlung „Der rote Faden für den Brandschutz bei Menschen mit Behinderungen“ des Gemeinsamen Ausschusses Brandschutzerziehung und -aufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).


Best Practice

Konzepte Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung

Das Thema Feuerwehr lebt vom Austausch untereinander. Man kann in vielen Bereichen voneinander lernen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Dies betrifft ebenfalls den Bereich Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung.

Den VdF NRW erreichen immer wieder Fragen nach einem Konzept für die Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Gemeinden in NRW (Einwohnerzahl, Einrichtungsdichte, Berufsfeuerwehr vs. keine Berufsfeuerwehr, städtisch geprägt vs. ländlich geprägt usw.) gibt es kein einheitliches Konzept auf Landesebene. Viele Gemeinden/Feuerwehren haben aber bereits eigene Konzepte erarbeitet.

Im folgenden wollen wir einige davon vorstellen. Die Plattform soll eine Hilfe für Brandschutzerzieher/innen sein, die mit der Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung in ihrer Gemeinde anfangen oder diese auch neu strukturieren möchten.

Wenn Sie ebenfalls Interesse haben andere Gleichgesinnte zu unterstützen, bitten wir Sie das Formular auszufüllen und sendet dieses zusammen mit dem Konzept an die Fachstelle zu senden. Nach Prüfung werden die Konzepte dann auf der Website veröffentlicht.


Angebote und Materialien

Veranstaltungen

Aktuell sind noch keine neuen Veranstaltungen geplant. 

Eine Aufzeichnung des Fire-Abend zum Thema "Was hat Brandschutzerziehung mit dem Ahrtal zu tun" finden Sie hier

Material
Shop

Der Shop für die Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung wird zur Zeit überarbeitet. Bei dringenden Anfragen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle. 

 

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!NEU! Moderationskartensets Kamishibai Erzähltheater

Kamishibai, ursprünglich aus Japan stammend, ist eine traditionelle Erzählform, bei der Bildkarten zur Unterstützung der Erzählung genutzt werden. Diese Methode kann drinnen und draußen, im Kindergarten oder in der Grundschule unter Standardbeleuchtung oder mit Stimmungslicht verwendet werden. Die Kamishibai-Sets bestehen aus einer Reihe von Bildkarten, die eine zusammenhängende Geschichte erzählen. Eine zusätzliche Karte zeigt eine Gesamtübersicht und einen „Eröffnungssatz“ für den Erzähler. Dies erlaubt eine flexible und ansprechende Präsentation, die auf das jeweilige Publikum abgestimmt werden kann. Es gibt zwei verschiedene Kartensets. Eines zum Thema "Wenn es brennt" und eines zum Thema "Wo lauern Gefahren".

Die Downloaddateien und genauere Erläuterungen zum Pädagogischen Nutzen, der Durchführung einer Kamishibai Erzählung, Hinweise zur Reproduktion und Rechtliche Hinweise finden Sie unter "Materialien".

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Kinderfinder hilft Leben retten!

Leuchtender Wegweiser

Im Brandfall geraten Kinder oft in Panik und bringen sich dadurch noch zusätzlich in Gefahr. Aus Angst vor dem Feuer verstecken sie sich unter dem Bett, im Schrank oder hinter den Gardinen. Ist der Einsatzort bereits stark verraucht, kann die Feuerwehr bei einem Rettungseinsatz schwer unterscheiden, in welchem Raum sich möglicherweise noch ein Kind aufhält. Der neongelbe Kinderfinder ermöglicht als Wegweiser genau diese Identifikation. Entwickelt wurde er von der Provinzial Versicherung AG und dem Verband der Feuerwehren in NRW.

Der Kinderfinder kann als Aufkleber leicht auf jeder Kinderzimmertür angebracht werden. Aufgrund der Tatsache, dass Brandrauch stets aufsteigt, empfiehlt es sich, den Kinderfinder im unteren Drittel der Tür anzubringen. Der Rettungstrupp erhält so einen wichtigen Hinweis und kann gegebenenfalls seine Suchtaktik ändern. Zu beziehen ist der Kinderfinder über den Verband der Feuerwehren oder eine Provinzial Geschäftsstelle vor Ort bezogen werden. Hierzu ist, sofern noch nicht von Ihnen vorgenommen, eine Registrierung erforderlich. Der Aufkleber ist Bestandteil des abgebildeten Flyers zum Thema. 

© 2024 Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
Verbesserungsvorschlag