Die Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst verantwortlich. Sie hat für eine wirksame Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen. Gefährdungen im Feuerwehrdienst müssen ermittelt und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen gleichwertig umgesetzt werden.
Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem Regelwerk der Unfallkassen und den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften abzuleiten und in der eigenen Gefährdungsbeurteilung für die Feuerwehr zu dokumentieren. Der Fachausschuss Arbeitssicherheit erarbeitet Fachinformationen und Hilfestellungen zum Aufbau einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation in der örtlichen Feuerwehr.
Referent für Feuerwehr-Facharbeit
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