Gestern wurde durch das Ministerium des Innern eine Abfrage zur Impfsituation bei den Feuerwehren versendet und damit der Grundstein für die von uns vehement geforderte Impriorisierung von Feuerwehrangehörigen gelegt. Das entsprechende Schreiben und entsprechende Hinweise von uns findet ihr anbei.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit setzt sich der VdF mit Nachdruck für eine angemessene Impfpriorisierung der Feuerwehren in Haupt- und Ehrenamt ein. Zuletzt hat unser Verbandsausschuss am 20. März 2021 eine Resolution an die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann verabschiedet, für die wir viel Unterstützung und Zuspruch von verschiedenen Seiten erfahren haben, so auch aus der Mitte des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ebenso wurden unsere Anliegen stets vom Minister des Innern, Herbert Reul, unterstützt. Für die enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und den beteiligten Fraktionen des Landtags bedanken wir uns an dieser Stelle sehr herzlich.
Auf diesem Wege konnten wir – neben den bereits mit Schreiben vom 01.04.2021 dargelegten Prüfungsschritten – die Zusage erreichen, dass bei der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 nach CoronaImpfV die Feuerwehrangehörigen unmittelbar berücksichtigt werden würden. Dies bildete jedoch der 19. Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom gestrigen Tage so noch nicht ab.
Durch unsere sofortige und erneute Intervention konnten wir erreichen, dass jetzt eine Abfrage des Ministeriums des Innern den derzeit noch gegebenen Bedarf für eine Impfung der Feuerwehrangehörigen ermittelt. Auf Basis dieser Abfrage wird unmittelbar ein Impfstoff-Sonderkontingent für Feuerwehrangehörige bereitgestellt werden. Die Abfrage des Ministeriums des Innern, die heute an die Kreise und kreisfreien Städte gerichtet wurde, liegt diesem Schreiben als Anlage bei.
Wir regen an, dass auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte – sofern noch nicht geschehen – bereits jetzt eine Abstimmung zwischen Gesundheitsbehörde, Impfzentrum und Feuerwehren stattfindet, auf welchem Wege die anstehenden Impfungen realisiert werden sollen. Neben der Impfung in den Impfzentren kommt ggf. – je nach örtlichen Möglichkeiten – auch eine gebündelte Impfung durch Feuerwehrärzte in Betracht.
Wir werben unbedingt dafür, dass sich alle Kreise und kreisfreien Städte termingerecht an der Abfrage des Ministeriums des Innern beteiligen. Dies gilt im Sinne einer Fehlanzeige auch für solche Gebietskörperschaften, wo auf Basis unseres Schreibens vom 01.04.2021 die Erstimpfungen der Angehörigen der Einsatzabteilungen abgeschlossen sind – denn wir dürfen nicht vergessen, dass es weiterhin Kreise und kreisfreie Städte gibt, in denen den Feuerwehrangehörigen ohne Rettungsdienstbezug bisher ein Impfangebot verweigert wurde. Zu deren Schutz sollten wir alles Mögliche beitragen, dass die erforderlichen Kontingente ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden können.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der VdF-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
Bernd Schneider Stellv. Vorsitzender | Christoph Schöneborn Landesgeschäftsführer |